Was machen eigentlich die Volkswirte

Was machen eigentlich die Volkswirte…?

04.Juni 2020

Ein Gastbeitrag von Otto Tylkowski

Wo sind in den ganzen Diskussionen über das Corona-Virus eigentich die Meinungen der Volkswirte. In allen Talkshows werden nur Virologen befragt und Politikern Versprechungen entlockt, für die sie keine Vorstellungen über finanzielle Größenordnung bei der Realisierung haben. Beschränkt sich die Tätigkeit der Volkswirte nur auf das Erstellen des halbjährlichen Berichts zur gesamtwirtschaftlichen Lage?
Das ist die Beschreibung des Istzustandes und der Blick in die Glaskugel. Damit kann man eigentlich nicht so viel anfangen, außer das die Regierung dafür Federn an den Hut oder Schläge einsteckt.
Wo sind die volkswirtschaftlichen Theorien und Handlungsansätze für den aktuellen Fall?
Die Gefahr des Zusammenbrechens von Firmen und Selbständigen beruht zu einem sehr großen Anteil darauf, dass die im Vertrauen auf das Funktionieren der Wirtschaft aufgenommenen Kredite und Nutzungsverträge für Grundstücke, Gebäude oder Anlagen aufgrund der fehlenden Einnahmen nicht mehr gezahlt werden können. Da helfen auch keine großspurigen Äußerungen von Regierungsmitgliedern über Rettungsschirme und Kreditporfolios etwas.
In dieser Situation aufgenommene Kredite können später nicht mehr für die Rückzahlung erwirtschaftet werden, auch wenn keine Zinsen dafür anfallen.
Warum verhängt man nicht mit Wirkung vom 15. März 2020 die totale Einfrierung von allen Krediten, Miet- und Leasingverträgen und auch der Börse. Das würde bedeuten, dass ab diesem Zeitpunkt keine Tilgungen, Zinszahlungen, Miet- und Leasingraten, sowie Dividenden für Gesellschaftsanteile mehr fällig werden. Börsenspektulationen mit allen negativen Wirkungen würden verhindert. Das Ende dieses vorübergehenden Zustandes legt die Regierung fest.
Nachteil für die Besitzenden: Sie haben während dieses Zeitraums für ihr flüssiges oder angelegtes Kapital keine Rückzahlungen und Einnahmen mehr. Auf der anderen Seite verändert sich die Vermögenslage nicht und fällt nicht in Teilen vielleicht einem Spekulations- oder Rezessionsprozess zum Opfer. Der erzwungene Verzicht auf die Verzinsung ist moralisch damit zu begründen, dass während anderer Zeiten dafür der Schutz des Staates in Anspruch genommen wird.
Kreditnehmer und Anlagennutzer können trotz fehlender Einnahmen die überlassenen Werte weiter nutzen oder sie stehen zumindest nach Wiederanlauf des Wirtschaftsprozesses weiterhin zur Verfügung. Die Zukunftsperspektive wäre wesentlich positiver, weil erheblich weniger Insolvenzen entstehen und sich keine „nicht abbaubaren“ Kreditberge aufbauen. Die Wiederbelebung des Wirtschaftsprozesses könnte schneller ablaufen, womit auch die Besitzenden wieder Vorteile hätten.
Natürlich steckt auch hier der Teufel im Detail und es schreien jetzt Eigentümer und Juristen auf, aber für den Staat wäre das wesentlich unkomplizierter, als die in den letzten Tagen gemachten Versprechungen über Unterstützung und Auffangschirme zu realisieren.
Man wird schon Wochen brauchen, um überhaupt die Regelungen für Kurzarbeitsgeld für alle zu vermitteln oder abzuwickeln. Und für Insolvenzabwicklungen müsste man zehnmal soviele Juristen einstellen.
Österreich hat Ansätze dieser Ideen schon in seinem ABGB von 1812 definiert. Im § 1104 ist für „außerordentliche Zufälle“ sowohl die Wiederherstellung der Sache, als auch die Zahlung von Miet- oder Pachtzins ausgesetzt. Vielleicht hat da Karl Marx schon die Hand geführt.
Also Volkswirte: Nicht wegducken, jetzt habt Ihr mal die Chance Euch kurzfristig zu profilieren. Nicht nur immer empirisch-induktiv hinterher erklären was gewesen ist, das hilft nur für die nächste Krise. 
Logisch-deduktiv Ideen entwickeln heißt die Devise, lasst Euch mal was einfallen, unsere Kanzlerin wartet auf Entscheidungshilfen. Die will ja nicht im Chaos abtreten.